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Beschrieb der Dienstleistungen
Energie

GEAK_Beratungsbericht_Experte_Biel_Seeland

GEAK

Der GEAK (Gebäude Energie Ausweis der Kantone) ist eine energetische Bewertungsmethode von Gebäuden, die nur von zertifizierten Experten angewendet werden darf. Wie die Gebäude im GEAK bewertet werden, ist eine schweizweit einheitliche Berechnungsmethodik. Somit können auch unterschiedliche Gebäude derselben Kategorie (Einfamilienhaus EFH, Mehrfamilienhaus MFH,…) miteinander verglichen werden. Der GEAK wird in zwei Kategorien unterteilt. Einerseits wird die Qualität der Gebäudehülle und andererseits die Effizienz der Gebäudetechnik beurteilt. Die Einstufung im GEAK erfolgt via Kategorien von A bis G. Wobei G die schlechteste und A die beste Kategorie darstellt. Die Kategorie B im GEAK entspricht den heutigen Standards von Neubauten.
Der GEAK kann zudem bei einem Verkauf oder Kauf von Liegenschaften dienlich sein. Durch die Kategorisierung des Gebäudes lassen sich erste Bewertungen von noch folgenden energetischen Sanierungen abschätzen. Für eine etwas genauere Beurteilung der Kosten ist jedoch ein GEAK Beratungsbericht zu bevorzugen.

GEAK Beratungsbericht

Der GEAK Beratungsbericht (GEAK+) baut auf der Basis des normalen GEAK auf. Im GEAK+ werden auf das Gebäude zugeschnittene Varianten für die energetische Sanierung erarbeitet. Die erarbeiteten Varianten werden mit dem IST-Zustand (Zustand des Gebäudes bei der Erstellung des GEAK Beratungsberichts) verglichen. Durch den Vergleich mit den erarbeiteten Varianten ist das energetische Einsparpotenzial der Liegenschaft ersichtlich. Erstrebenswert ist ein Klassenaufstieg von mindestens zwei energetischen Klassen. Wenn der Aufstieg um zwei Klassen im GEAK+ gewährleistet werden kann, besteht eine Förderberechtigung und es kann ein Gesuch auf die entsprechenden Fördermittel beantragt werden. Das Fördergesuch ist nach Abschluss des GEAK Beratungsberichts 3 Jahre gültig.
Wenn die Sanierungsarbeiten abgeschlossen sind, wird erneut einen GEAK mit den Umbaumassnahmen erstellt. Deckt sich der Klassenaufstieg mit dem des GEAK Beratungsberichts, kann der Antrag auf die Fördermittel abgeschlossen werden.

EN-102. Energiegesetz_2023_und_Baugesuch

Energietechnische Massnahmennachweis (EMN)

Der Einzelbauteil-Nachweis:
Der Einzelbauteilnachweis ist das vereinfachte Verfahren. Bei diesem Nachweis werden spezifisch die Bauteile abgebildet die neu erstellt oder bei einer Sanierung ausgetauscht werden. Der Einzelbauteile-Nachweis besteht im Normalfall aus dem Hauptformular und aus 2-3 zusätzlichen Formularen. Dazu werden die Aufbauten der Bauteile in einem Bauteilekatalog zusammengestellt. Auf den Architektenplänen werden die Änderungen / Erneuerungen markiert und benannt. So wird ein ausführliches Dossier mit allen benötigten Formularen abgegeben.
Zusätzlich überprüft die EHS-Seeland die Bauteile auf bauphysikalische Mängel wie Feuchte und Schimmelbildung.

Der Systemnachweis:
Wenn die Grenzwerte von Bauteilen (SIA 380/1) bei einem Umbau nicht eingehalten werden können, muss ein Systemnachweis erstellt werden. Das Gebäude wird bei einem Systemnachweis rechnerisch mit allen wichtigen Parametern erfasst. Da es sich bei einem Systemnachweis um ein rechnerisches System handelt, sind Kompensationsmassnahmen möglich. Das heisst, dass Bauteile, die den Grenzwert nicht erreichen mit Bauteilen die den Grenzwert übertreffen, substituiert werden können. Am Ende sollte ein Gleichgewicht der Gesamtenergiebilanz entstehen, die die Grenzwerte erreichen .

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Energieberatung

Eine Energieberatung sollte ganz am Anfang eines Umbau- oder Sanierungsprojekts durchgeführt werden. So wird sichergestellt, dass alle energetischen Möglichkeiten in Betracht gezogen werden, die für diese Liegenschaft in Frage kämen. Heutzutage gibt es sehr viele Möglichkeiten (z. B. Raumwärme/Heizung) herzustellen. Nicht jedes Energiemedium (Holz, Wärmepumpen, Solarthermie,…) ist für jede Liegenschaft geeignet. An diesem Punkt kommt die Energieberatung zum Zug. Die Energieberatung ist eine umfassende Beratungsmethode. Von der Betrachtung des Wärmeerzeugers über die Gebäudetechnik bis zur Erstellung eines GEAK oder Optimierung des Nutzungsverhaltens der Bewohner, ist eine Energieberatung sehr umfangreich. Somit wird in den meisten Fällen als erstes die Systemgrenze der zu betrachtenden Medien gesetzt. Hierzu werden in einem Erstgespräch die Bedürfnisse und Wünsche aufgenommen und bereits erste Ideen mit einbezogen. Anschliessend wird ein Kurzbericht speziell für das Gebäude erstellt. Dieser Kurzbericht soll als Leitfaden für mögliche Umbau- und Sanierungsprojekte dienen. Eine ideale Ergänzung zu einer Energieberatung ist ein GEAK+. In dieser Form der Gebäudebetrachtung können die energetischen Auswirkungen auf bereits konkretere Massnamen genauer abgebildet werden. Zudem gibt der GEAK+ bereits erste Einblicke in die möglichen Kosten und deren Nutzungsdauer von den geplanten Massnahmen. Zudem fliessen die möglichen Subventionen bei der Betrachtung der geplanten Massnahme mit ein.

Energieoptimierung

In den meisten Fällen werden nach einem Umbau oder nach Sanierungen von technischen Anlagen, wie einem Heizungsersatz die Standardeinstellungen von den Geräten belassen. Meist sind diese Einstellungen werksseitig so gewählt, dass die Funktionsweise ein breites Spektrum der eigentlichen Funktionsweise abdeckt. So sind zum Beispiel Vorlauftemperaturen sowie Ladezeiten des Boilers nicht dem eigentlichen Nutzerverhalten angepasst.

Bei Liegenschaften die bereits etwas älter sind, gibt es oft sehr viel Energieoptimierungspotenzial. Ältere Umwälzpumpen von Heizung oder Ladepumpen vom Boiler sind meist inneffizient und benötigen Unmengen an Strom. Mit bereits einem kleinen finanziellen Aufwand lassen sich solche Stromfresser leicht durch neue effizientere Pumpen ersetzen.

Grobanalyse komplexe Gebäude

Ähnlich wie bei dem GEAK wird bei einer Grobanalyse der IST-Zustand der Gebäudehülle und Gebäudetechnik bei einer Ortsbegehung begutachtet. Anhand des Zustandes des Gebäudes werden auf das Gebäude zugeschnittene Massnahmen für die Sanierung erarbeitet. Eine grobe Kostenschätzung soll Aufschluss geben, in welchem Bereich sich die Sanierungskosten befinden. Für eine genaue Kostenangabe können Offerten miteinbezogen werden. Weiter wird eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der gewünschten Variante ausgearbeitet. Anhand der Energiepreise von festen, flüssigen oder gasförmigen Medien sowie den örtlichen Energiepreisen (Strom, Fernwärme, etc.) wird die Amortisationsdauer der Varianten berechnet. Zusätzlich wird anhand der bestehenden Energie-Rechnungen (Gas, Öl, Elektrizität etc.) der Vergleich der gewählten Massnahme zum IST-Zustand durchgeführt. So wird ersichtlich, wieviel mit der neuen energetischen Variante eingespart werden kann.

Kanton_Bern_Energie_Subventionen

Subventionen

Der Bund (z.B Bern) oder private Institutionen subventionieren diverse energetische Sanierungen oder Änderungen an Gebäuden und / oder Anlageteilen. Hierzu muss bestätigt werden, dass diese Sanierungsmassnahmen auch wirklich umgesetzt wurden. Die hier gängigste Art ist der Nachweis mittels GEAK oder GEAK+.
Sind grössere energetische Sanierungsarbeiten geplant (z. B. die Dämmung an der Fassade, Fensterersatz, Dachsanierung mittels Dämmung etc.) ist empfehlenswert, einen GEAK+ (GEAK Beratungsbericht) anzufertigen. Wenn durch die Sanierung die energetische Effizienzklasse des Gebäudes um zwei Klassen aufsteigt, besteht eine Förderberechtigung für die Subventionsbeantragung „Gebäude“.
Falls lediglich die Heizung ausgewechselt wird, kann ein Subventionsgesuch mittels GEAK beantragt werden.

Förderbeiträge

Förderbeiträge werden meistens vom Bund (z. B Bern, Solothurn etc.) oder Gemeinden ausgeschüttet. Zudem gibt es private Unternehmen, die ebenfalls gewisse Förderbeiträge für energetische Sanierungen sprechen.

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