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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Ingenieurbüro im Bereich Hochbau.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen zwischen der EHS-Seeland und dem Kunden für Dienstleistungen.

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Leistungen, die zwischen EHS-Seeland und seinen Kunden im Bereich der angebotenen Dienstleistungen abgeschlossen werden.

  2. Für das Rechtsverhältnis zwischen EHS-Seeland und dem Kunden sind in nachfolgender Reihenfolge massgebend:
    - Der abgeschlossene schriftliche Vertrag
    - Mündlicher Auftrag und / oder konkludentes Verhalten des Kunden
    - Das Angebot der EHS-Seeland
    - Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der EHS-Seeland
    - Die Ausschreibung des Kunden
    - Die Ordnung SIA 103 in der am Tag des Inkrafttretens des Vertrages gültigen Fassung
    - Die weiteren einschlägigen SIA-Normen und -Reglemente
    - Das schweizerische Recht, namentlich das Obligationenrecht (OR, SR 220)

  3. Leistungsbeschreibung
    Die EHS-Seeland bietet folgende Leistungen an:
    -Energetische Planung von Bauwerken
    -Bauleitung und Bauüberwachung, um sicherzustellen, dass Bauprojekte gemäss den vereinbarten Standards und Vorschriften ausgeführt werden.
    -Energieberatung und Bauphysik zur Optimierung der Energieeffizienz von Gebäuden sowie zur Berücksichtigung bauphysikalischer Aspekte wie Wärme-, Feuchte- und Schallschutz.
    -Projektmanagement und Koordination, um komplexe Bauprojekte effizient zu planen, zu steuern und zu überwachen.

  4. Vertragsschluss
    Ein Vertrag kommt zustande mit nachfolgenden Punkten.
    4.1    Soweit die Offerte nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, bleibt EHS-Seeland vom Datum der Offerte an während eines Monats gebunden.
    4.2    Ein Vertragsabschluss zwischen der EHS-Seeland und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde einen Auftrag direkt erteilt (mündlich oder schriftlich) oder ein ihm vorliegendes Angebot der EHS-Seeland (mündlich oder schriftlich) annimmt unter Einbezug dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    4.3    Falls der Kunde Änderungen an der Offerte oder an den allgemeinen Geschäftsbedingungen der EHS-Seeland vornehmen will, müssen diese von der EHS-Seeland schriftlich akzeptiert werden.
    4.4    Die Annahme eines Angebotes erfolgt in der Regel durch Zustellung einer schriftlichen Auftragsbestätigung, kann aber in Ausnahmefällen auch mündlich oder durch konkludentes Verhalten des Kunden erfolgen. Ein Vertragsschluss gilt sofern der Kunde nicht innert 5 Werktagen ab Beginn der Leistungserbringung Widerspruch erhebt.

  5. Honorar
    Das Honorar für unsere Leistungen wird individuell vereinbart und richtet sich nach Art, Umfang und Komplexität des Projekts. Nachfolgend wird dies noch spezifiziert.
    5.1.   Sofern nichts Spezielles vereinbart wurde, verstehen sich die Preise in CHF ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer und ohne Spesen. Allfällige Material-, Spesen- und Reisekosten werden separat in Rechnung gestellt.
    5.2.   Die EHS-Seeland hat Anspruch auf Teilzahlungen im Umfang der vertragsgemäss erbrachten Leistungen.
    5.3.   Der Kunde hat die Rechnung für die erbrachten Dienstleistungen bis zu dem in der Rechnung gennannten Fälligkeitsdatum oder innert der angegebenen Zahlungsfrist zu zahlen. Bei fehlender Angabe eines Fälligkeitsdatums oder einer Zahlungsfrist gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab dem Datum der Rechnungsstellung.
    5.4.   Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird ein Verzugszins von 5% (Gemäss Art. 104 OR) verrechnet. Zusätzlich werden dem Kunden die entsprechenden Mahngebühren belastet. Bei der ersten Mahnung wird ein Betrag von 25.00 CHF erhoben. Bei der zweiten und letzten Mahnung fallen 50.00 CHF Mahngebühren an.
    5.5.   EHS-Seeland kann eine Sicherstellung des Honorars oder eine Vorauszahlung verlangen.
    5.6.   Wenn bis nach 10 Arbeitstagen einer Rechnung der EHS-Seeland keine schriftlich begründeten Einwände erhoben wurden, gilt diese als genehmigt. Der Beweis für die Unrichtigkeit einer Rechnung obliegt dem Kunden.

  6. Ausseneinsätze
    Können die Begehungen, Probenahmen oder Messungen zwecks fehlenden Zugangs nicht durchgeführt werden, wird der zusätzlich entstandene Aufwand gemäss der für die Arbeiten üblichen Tarife abgerechnet.

  7. Haftung
    Unser Ingenieurbüro haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.

  8. Geheimhaltung
    Wir verpflichten uns zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen unserer Kunden.

  9. Schlussbestimmungen
    Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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