
ANGEBOTE Energie
Kantonale Energienachweise
Durch das Energiegesetz sind Änderungen am Gebäude oder Gebäudetechnik meldepflichtig. Das heisst, sobald Sanierungsarbeiten an der Gebäudehülle (1) oder Gebäudetechnik (2) ausgeführt werden, wird ein Energienachweis benötigt. Das sind kantonale Formulare welche belegen, dass das Energiegesetz (z.B des Kantons Bern) eingehalten wird.
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Gebäudehülle:
- Fassade
- Fenster
- Dächer
- Kellerboden -
Gebäudetechnik:
-Heizung
-Brauchwarmwasser
-Klimaanlage
-Lüftungen
-Kühlräume
Subventionen und Förderbeiträge
Der Bund (z.B Bern), Gemeinden oder private Institutionen subventionieren diverse energetische Sanierungen oder Änderungen an Gebäuden und / oder Anlageteilen. Diese müssen meist auf unübersichtlichen Eingabe-Plattformen oder mit sehr vielen Dokumenten beantragt werden.
Die EHS-Seeland übernimmt für Sie diese Aufgabe und liefert ein fertiges Dossier mit allen nötigen Unterlagen.