
Im Kanton Bern werden die Subventionen für Umbauten über die GEAK-Klassenaufstiege geregelt. Das heisst, dass ab einer Steigerung von 2 Effizienzklassen der Kanton finanzielle Unterstützung bietet. Die Frage, die immer wieder gestellt wird ist, ab wann lohnt sich ein GEAK-Beratungsbericht eigentlich?
Der GEAK-Beratungsbericht oder GEAK plus basiert auf dem normalen «kleinen» GEAK der den IST-Zustand des Gebäudes abbildet. Anhand des IST-Zustands können im Beratungsbericht drei Sanierungsvarianten abgebildet werden, die mit der Bauherrschaft im Vorfeld besprochen werden. In den Varianten wird die Liegenschaft je nach Sanierungsgrad neu klassifiziert. Wenn die neue Klassifizierung eine Differenz zum IST-Zustand von zwei Effizienzklassen aufweist, besteht eine Förderberechtigung und Sie erhalten somit einen Frankenbetrag vom Kanton.
Wann ist jedoch der richtige Zeitpunkt, um einen GEAK-Beratungsbericht zu erstellen und in welchem Umfang muss saniert werden, dass man subventionsberechtigt ist? Der GEAK plus muss immer vor den Umbauarbeiten erstellt und auf der Förderplattform des Kantons eingegeben werden. Auf nachträglich eingereichte Fördergesuche geht der Kanton nicht mehr ein.
Somit macht es immer Sinn, einen GEAK-Beratungsbericht zu erstellen, wenn grössere energetische Sanierungsarbeiten anstehen. Natürlich kann auch ein Beratungsbericht erstellt werden, um die Sanierungsstrategie festzulegen. Nach der Erstellung des Beratungsberichts hat man drei Jahre Zeit, um die geplanten Massnahmen umzusetzen. Die besten Chancen auf den gewünschten 2-Klassenaufstieg besteht, wenn ein Heizungsersatz und zusätzliche Renovationsarbeiten an der Gebäudehülle getätigt werden. Für eine genauere Abklärung, ob sich ein GEAK-Beratungsbericht bei Ihrem Gebäude lohnt, können Sie mich gerne kontaktieren.
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